Reduzierung der Volumenströme

  • Unterscheidung der Tage mit geringer Bürobelegung z.B. Montag und Freitag
  • Reduziert während Randbetriebszeiten 06:00 – 09:00 Uhr und 16:00 – 20:00 Uhr
  • Anlagen stundenweise abschalten

Anlagen sind auf maximale Belegung ausgelegt, die kaum der tatsächlichen Nutzung entspricht. Als Daumenregel gilt 30 m³/h Frischluft pro Mitarbeiter.

Nach jeder Änderung ist zu überprüfen inwiefern eine adäquate Luftqualität erreicht wird. Lüftungsanlagen dürfen nicht auf ein Minimum (< 30 %) reduziert werden, da sonst Zu- und Abluftströme abreißen.