Reduzierung der Volumenströme
- Unterscheidung der Tage mit geringer Bürobelegung z.B. Montag und Freitag
- Reduziert während Randbetriebszeiten 06:00 – 09:00 Uhr und 16:00 – 20:00 Uhr
- Anlagen stundenweise abschalten
Anlagen sind auf maximale Belegung ausgelegt, die kaum der tatsächlichen Nutzung entspricht. Als Daumenregel gilt 30 m³/h Frischluft pro Mitarbeiter.
Nach jeder Änderung ist zu überprüfen inwiefern eine adäquate Luftqualität erreicht wird. Lüftungsanlagen dürfen nicht auf ein Minimum (< 30 %) reduziert werden, da sonst Zu- und Abluftströme abreißen.
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