Neues Gebäudeökobilanz Pflichtdokument von Prof. Dr. Thomas Lützkendorf: In § 7 Absatz 5 des GEG ist festgelegt, dass BMWK (vormals BMWi) und BMWSB (vormals BMI) dem Bundestag einen Bericht über Methodiken zur ökobilanziellen Bewertung von Wohn- und Nichtwohngebäuden vorlegen. Diese Untersuchung ist die wesentliche Grundlage für den gemeinsamen Bericht der Ministerien an den Bundestag.

1️⃣ Generell:

  • Die gebäudebedingten „grauen“ Anteile einer Ökobilanz liegen bei energieeffizienten Neubauten bei ca. 50%
  • Eine Verschärfung von Anforderungen an die energetische Qualität in der Betriebsphase ohne gleichzeitige Betrachtung der grauen Energie und der grauen Emissionen birgt die Gefahr von Fehlanreizen/ Fehlentscheidungen bis hin zur Umkehr des Trends der ökologischen Vorteilhaftigkeit
  • Die Forderung nach einer ökobilanziellen Bewertung des Lebenszyklus von Gebäuden ist ein folgerichtiger Schritt. Ein Stufenplan für unterschiedliche Gebäude- und Nutzungsarten ist denkbar

2️⃣ Methodik

  • Es wird empfohlen, dass sich die Ökobilanzierung im Rahmen des Ordnungsrechtes an den normgerechten und erprobten Rechenregeln des QNG orientiert
  • Folgende Lebenszyklusphasen sollten im Minimum für die Neubau- und Bestandsmaßnahmen bei sämtlichen Gebäude- und Nutzungsarten sowohl für Neubau- als auch für Bestandsmaßnahmen berücksichtigt werden, auch um die Methode zu vereinheitlichen:

A1, A2, A3

B4, B6.1, B6.2 (soweit möglich), B6.3

C3, C4

  • Für Wohnbauten ist Art und Umfang der in B6.2 erfassten Größen genauer zu definieren
  • Für Bestandsbauten gilt, dass Ressourceninanspruchnahme und Umweltbelastung der weitergenutzten Bauwerksteile mit Null in die Bilanz des künftigen Lebenszyklus eingehen, sie werden dem vorausgegangenen Lebenszyklus zugeordnet. Auf eine angemessene Mindesthaltedauer vor einem erneuten Umbau ist zu achten
  • Eine „Vereinfachung“ des Bearbeitungsaufwandes kann durch die Begrenzung (siehe QNG A4, A5, C1 und C2 nicht zu bearbeiten), durch die Erstellung und Nutzung von einfach zu handhabenden Bauteilkatalogen sowie durch die Verwendung von Sockelbeträgen für die Bilanzierung der TGA, erreicht werden
  • Für die Ermittlung der gebäudebezogenen Umweltwirkungen sind die Massen- und Mengenermittlung im Rahmen der Kostenermittlung als Eingangsgrößen vorhanden.
  • Die Verfasser der Studie empfehlen, Bauteilkataloge mit entsprechenden Kennwerten zu erarbeiten
  • Für den betriebsbedingen Anteil sind die Ergebnisse der GEG-Berechnung als Eingangsgrößen für den gebäudebezogenen Energiebedarf vorhanden.

3️⃣ Im Ordnungsrecht verankern, entweder über:

  • Integration der ökobilanziellen Bewertung des vollständigen Lebenszyklus ins GEG
  • oder Einführung eines neuen Gesetzes für Klimaschutz und Ressourcenschonung
  • Die Bearbeiter dieser Studie empfehlen ein Vorgehen nach Ansatz 2
  • Eine im Entwurf zur Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie der EU EPBD vorgesehene Ermittlung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus (ohne Bewertung auf der Basis von Anforderungen) ab 2030 für alle Neubauvorhaben als Angabe im Energieausweis käme aus Sicht der Bearbeiter dieser Studie zu spät

 

Zur BBSR Publikation: Ökobilanzielle Bewertung im Ordnungsrecht - Grundlagen und erste Ansätze zur vereinfachten Bewertung von Gebäuden mit angewandten Ökobilanzen