In Deutschland gibt es weder national noch lokal konkrete Dekarbonisierungspfade für Treibhausgasemissionen aus der Herstellung & Errichtung von Gebäuden (A1-A5 der Gebäudeökobilanz). Je nach Gebäudetypologie kommt der Tragkonstruktion bei Massivbauten mit einem Anteil von 50-70 % der gesamten grauen Emissionen (materialgebundene Emissionen bzw. embodied carbon) eine entscheidende Rolle zu.

Aktuelle Neubau Zielwerte für das Global Warming Potential betragen z.B. im BNB System 7,9 kg CO₂e/m²a Nettogrundfläche für die Module A1-3 sowie C3+C4. Bis 2030 ist im BNB System keine Reduktion vorgesehen.

Der DGNB Neubau Kiterienkatalog 2018 weist im Kriterium ENV 1.1. 'Ökobilanz' sowohl für heute als auch für das Jahr 2030 einen GWP Zielwert von 6,6 kg CO₂e/m²a Nettoraumfläche für die Module A1-3, C3+C4, D (Gutschriften) aus. Im DGNB Neubausystem 2018 macht die Ökobilanz nur 1 von ingesamt 37 Bewertungskategorien aus, sodass konstruktionsbedingte THG-Emissionen nur einen Anteil von ca. 3-5 % im gesamten Bewertungssystem darstellen.

Im DGNB 2023 System gibt es den neuen Zielwert von 3,75 kg CO₂e/m²a Nettoraumfläche für die A1-A3 Module, der sich als Agenda2030 Bonus anrechnen lässt. Als 2023 Referenzwert für die Ökobilanz Module A1-A3 gelten:

  • 8,4 kg CO₂e/m²a NRF für Büro, Bildung, Wohnen, Geschäftshäuser, Shopping Center, Hotel, Produktion, Verbrauchermärkte.
  • 9,2 kg CO₂e/m²a NRF für Gesundheitsbauten, Versammlungsstätten, Laborgebäude
  • 5,9 kg CO₂e/m²a NRF für Logistikgebäude

Alle deutschen Systeme vernachlässigen die Emissionen aus dem Transport zur Baustelle (A4 der Ökobilanz) bzw. berücksichtigen diese konsequent nicht. Die Ausnahme bildet der freiwillige CO₂e Lebenszyklus Ausweis der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung mit der Bilanzierung nach DIN EN 15978 und DIN EN 15804:

  • 40 % Reduktion von 2022 bis 2030: Frankreich hat mit der Réglementation Environnementale zum 01.07.2022 einen gesetzlichen (!) Maximalwert für Bürogebäude von 980 kg CO₂e/m² BGF bzw. 19,6 kg CO₂e/m²a definiert. Bis 2030 reduzieren sich die Werte auf 12 kg CO₂e/m²a BGF (A1-A5, B1-B5, C1-4; Betrachtungszeitraum 50 Jahre; Systemgrenzen: Tragkonstruktion zzgl. TGA und Ausbau). Mehr zu Frankreich

 

  • 40 % Reduktion von 2023 bis 2029: Dänemark weist ab 2023 im Zuge der nationalen Strategie für nachhaltiges Bauen einen verbindlichen Whole Life Carbon Grenzwert von 12 kg CO₂e/m²a ab einer BGF von 1.000 m² aus. Dieser Wert soll bis 2029 schrittweise auf 7,5 kg CO₂e/m²a gesenkt werden (A1-A5, B4-B6, C3+C4, D; Betrachtungszeitraum 50 Jahre)

 

  • 50 % Reduktion von 2022 bis 2030: In Großbritannien gibt LETI bereits Zielwerte für Upfront Carbon an. Dieser beträgt aktuell bei LETI 500 kg CO₂e/m² bzw. 8,3 kg CO₂e/m²a Nettogrundfläche für die Module A1-A5. Als Ziel bis zum Jahr 2030 ist 4,2 kg CO₂e/m²a festgesetzt (Betrachtungszeitraum 60 Jahre)

 

  • Zudem definiert das Royal Institute of British Architects erste Zielwerte für 2030 mit 12,5 kg CO₂e/m²a Nettogrundfläche für die Ökobilanz Module A1-A5, B1-B5, C3-4 (Betrachtungszeitraum 60 Jahre)

 

Studie der TU Dortmund: Konstruktionsbedingte Treibausgasemissionen (GWP)

Das World Green Building Council fordert für den Level(s) Rahmen der Europäischen Kommission einen Whole Life Carbon Standard A1-A5, B1, B4-B6, C1-C4 und einem separaten Modul D: WorldGBC launches EU policy briefing on Whole Life Carbon