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EPBD 2024 - Inhalte und Bedeutung für die Immobilienwirtschaft

Mittwoch, 15. Mai 2024 | Online Event

Bedeutung der Energy Performance of Buildings Directive Novelle - Die EU Gebäuderichtlinie

Nach intensiven Verhandlungen hat das EU-Parlament dem Kompromiss zur Novellierung der EPBD zugestimmt. Im Gegensatz zur ursprünglichen Planung enthält die Richtlinie keine Sanierungspflichten für Wohngebäude

Welche Einsparziele gibt die EPBD Novelle für Wohngebäude und Nichtwohngebäude tatsächlich vor und was bedeutet das für die Akteure in der Immobilienwirtschaft? Womit ist zu rechnen? Wie viel Auslegungsspielraum haben die Mitgliedsstaaten nun bei den Vorgaben?

Event-Zusammenfassung (KI)

Transformation des Gebäudesektors: Impulse durch die neue EU-Gebäuderichtlinie

Im Zentrum des Webinars „BUILTWORLD“ standen wesentliche Aspekte der überarbeiteten Energy Performance of Buildings Directive (EPBD), die darauf abzielt, den Gebäudesektor in der Europäischen Union nachhaltiger zu gestalten. Als Hauptredner gaben Henning Ellermann, Experte für Gebäuderegulierung, und Martin Richter, Partner einer auf Immobilien spezialisierten Anwaltskanzlei, wertvolle Einblicke in die regulatorischen und praktischen Veränderungen, die durch diese Richtlinie auf die Branche zukommen.

Henning Ellermann hob die signifikante Bedeutung der jüngsten Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie hervor, die einen „deutlichen qualitativen Sprung“ in den Bereichen Gebäudeenergie und -politik darstellt. Eine der wesentlichen Neuerungen ist die Einführung von Mindesteffizienzstandards für Nicht-Wohngebäude, die darauf abzielen, dass die energetisch schwächsten Gebäude bis zu einem festgelegten Stichtag auf einen effizienteren Stand gebracht werden. Diese Vorgabe verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, spezifische nationale Regelungen zu erlassen, wodurch die Dekarbonisierungs- und Energieeffizienzziele der EU in greifbare Nähe rücken.

Die Richtlinie fordert zudem energieeffiziente Standards für Neubauten und sieht vor, dass diese als „Null-Emissionsgebäude“ konzipiert werden müssen. Auch wenn hierin nationaler Ermessensspielraum besteht, signalisiert diese Maßnahme einen grundsätzlichen Wandel hin zu nachhaltigeren Bauweisen. Bei Bestandsgebäuden setzt die Richtlinie Einsparziele, um die Energieeffizienz zu erhöhen, ohne jedoch explizite Mindeststandards vorzugeben. Dies gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, ihre Methoden zur Verbesserung der Energieeffizienz selbst zu bestimmen, sei es durch Förderprogramme oder regulatorische Anpassungen.

Ein zentraler Fortschritt ist die Verpflichtung zur Einführung von Energiemanagementsystemen in großen Nicht-Wohngebäuden bis Ende des Jahres, mit der anschließenden Ausweitung auf kleinere Gebäude. Diese Systeme sollen die energetische Transparenz und Effizienz erhöhen und passen sich in die umfassenderen Ziele der „Renovation Wave“-Strategie der EU ein, welche die Energieeffizienz im Bausektor erheblich verbessern soll.

Eine weitere bemerkenswerte Entwicklung betrifft die geplante nationale digitale Gebäudeenergiedatenbank, die Investoren und der Finanzbranche fundierte Entscheidungsgrundlagen bieten soll. Diese Maßnahme ist ein integraler Bestandteil des EU-weiten Ansatzes zur Förderung der Nachhaltigkeit und Dekarbonisierung in der Bauwirtschaft.

Im Rahmen der Diskussion über die anspruchsvollen Sanierungsziele erklärte Ellermann, dass bis zum Jahr 2030 die energetisch schlechtesten 16% und bis 2033 sogar 26% der Nichtwohngebäude saniert werden müssen. Auch wenn nicht alle Gebäude gleich auf klimaneutrale Standards gebracht werden müssen, sind signifikante energetische Verbesserungen unumgänglich. Diese Vorgaben sollen durch eine „angemessene Förderkulisse“ und sozial flankierende Maßnahmen unterstützt werden, um die Akzeptanz und die Realisierung sicherzustellen.

Richter hob hervor, dass die straffen Fristen für die Umsetzung der Richtlinie die Gebäudeeigentümer dazu drängen, proaktiv zu handeln, um die Anforderungen bis zum gesetzten Stichtag zu erfüllen. Trotz bestehender Herausforderungen und Unsicherheiten zeigte er sich optimistisch hinsichtlich der Umsetzbarkeit: „Endlich passiert mal was. Und okay, wir können das doch noch irgendwie schaffen.“ Er betonte jedoch die Notwendigkeit klarer Definitionen zur Erreichung der Zielvorgaben.

Eine Schlüsselforderung der Richtlinie ist die Ausstattung mit Solaranlagen in bestimmten Gebäudekategorien, insbesondere bei der öffentlichen Hand und Gewerbeimmobilien. Dieses Erfordernis unterstützt die Senkung des CO2-Ausstoßes und ist integral mit den Bestrebungen zur Errichtung von One-Stop-Shops verbunden. Diese zentralen Anlaufstellen sollen Bürger und Unternehmen durch den Sanierungsprozess begleiten und sollen bundesweit in einer beträchtlichen Anzahl entstehen.

Neben den technologischen Anpassungen und der Schaffung institutioneller Strukturen sieht die Richtlinie auch Änderungen im Umgang mit Energieausweisen vor, die künftig nicht nur den bestehenden Energieverbrauch, sondern auch spezifische Sanierungsempfehlungen enthalten sollen. Diese Maßnahmen sollen einheitlich umgesetzt werden, um parallele Systeme zu vermeiden und die Planungssicherheit zu erhöhen.

Nicht zuletzt geriet die Thematik der E-Ladeinfrastruktur in den Fokus. Die neue Regelung sieht vor, dass in Bürogebäuden signifikante Anteile der Stellplätze mit Ladepunkten für Elektrofahrzeuge ausgestattet werden. Dies erfordert nicht nur infrastrukturelle Investitionen, sondern auch gesetzliche Anpassungen, um steuerliche Hindernisse zu beseitigen und Investoren rechtliche Klarheit zu bieten.

Insgesamt signalisiert die Einführung der EPBD einen bedeutsamen Fortschritt in Richtung einer nachhaltigen Transformation des Gebäudebestands. Die Herausforderungen, welche durch die neuen Vorgaben und die zeitliche Dringlichkeit entstehen, bieten auch eine Chance für die Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle und die stärkere Integration von erneuerbaren Energien und intelligenter Gebäudefunktionen. Gleichwohl bleibt die politische Implementierung entscheidend, um die hohen Ambitionen der Richtlinie zu verwirklichen und den langfristigen Erfolg im Bausektor sicherzustellen.

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