Die Muster-Holzbau-Richtlinie regelt Bauarten zur Errichtung feuerwiderstandsfähiger Bauteile in den Gebäudeklassen 4 und 5, einschließlich Element- und Bauteilfugen sowie Anforderungen bezüglich der Planung von Holzbauten, die Anordnung von brandschutztechnisch wirksamen Bekleidungen und Außenwandbekleidungen aus brennbaren Baustoffen.

Die Muster-Holzbau-Richtlinie ist die Technische Baubestimmung für oben genannte Bauarten. Damit ist für diesen Anwendungsbereich eine allgemeine Bauartgenehmigung nicht erforderlich

Wesentliche Abweichungen von den hier beschriebenen Bauarten nach § 16a der Musterbauordnung sind nur mit vorhabenbezogener Bauartgenehmigung (vBG) oder allgemeiner Bauartgenehmigung (aBG) möglich.

Der Entwurf der Änderungen der Muster-Holzbau-Richtlinie und die Erläuterungen sind unter www.bauministerkonferenz.de abrufbar. Stellungnahmen können bis zum 12.12. 2023 mit dem bereitgestellten Formular an FK-Bauaufsicht(at)stmb.bayern.de gerichtet werden.