Greenwashing ist nicht gleich Greenwashing, denn Firmen werden immer gewiefter. Anfang des Jahres 2023 hat die Planet Tracker NGO die einzelnen Greenwashing Maßnahmen differenziert dargestellt bzw. mit einer 6-köpfigen Schlange verglichen:

Greencrowding basiert auf dem Glauben, dass man sich in einer Menge verstecken kann und verlässt sich dabei auf die Sicherheit in der Masse. Wenn Nachhaltigkeitsrichtlinien entwickelt werden, wird die Gruppe wahrscheinlich mit der Geschwindigkeit des Langsamsten voranschreiten, z.B. das Bündnis zum Ende von Plastikmüll mit Big Oil Unternehmen.

Greenlighting tritt auf, wenn Unternehmenskommunikationen (einschließlich Werbung) ein besonders umweltfreundliches Merkmal ihrer Tätigkeiten oder Produkte in den Vordergrund stellen, egal wie klein, um die Aufmerksamkeit von umweltschädigenden Aktivitäten abzulenken, die an anderer Stelle durchgeführt werden.

Greenshifting ist eine Taktik, wenn Unternehmen (oder Christian Lindner) andeuten, dass der Verbraucher schuld ist und die Schuld auf sie abwälzen.

Greenlabelling ist eine Praxis, bei der Vermarkter etwas als grün oder nachhaltig bezeichnen, aber eine genauere Untersuchung zeigt, dass dies irreführend ist.

Greenrinsing bezieht sich auf Unternehmen, die ihre ESG-Ziele regelmäßig ändern, bevor sie erreicht werden. Planet Tracker hat in einer Untersuchung von Coca-Cola und PepsiCo in dem Bericht "Soda-pressing" über diese Aktivitäten bei Recycling Zielsetzungen berichtet.

Greenhushing bezieht sich auf Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitsqualifikationen unterbewerten oder verstecken, um eine Prüfung durch Investoren oder Aufsichtsbehörden zu vermeiden. In den letzten Monaten haben Vermögensverwaltungsgesellschaften, einschließlich Blackrock und HSBC, eine Reihe von Artikel 9 Fonds auf die Artikel 8 Klassifizierung herabgestuft, angeblich um den strengeren Vorschriften nach SFDR zu entsprechen. Die Maßnahme wurde jedoch möglicherweise durchgeführt, um die mit dem Artikel 9 Standard verbundene Prüfung zu vermeiden.

Zur Planet Tracker Green Hydra

Greenwashing Regulatorik?

Die EU will gegen irreführende Labels - sogenannte Green Claims - vorgehen: In einer Studie der Kommission aus dem Jahr 2020 wurde festgestellt, dass 53,3 % der überprüften Umweltaussagen vage, irreführend oder unfundiert und 40 % gar nicht belegt waren. Ein neuer Richtlinienentwurf aus dem Jahr 2022 verbietet die Verwendung allgemeiner umweltbezogener Angaben wie „umweltfreundlich“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“ oder „Öko“, wenn sie nicht durch Beweise belegt sind. EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius: „Auf dem EU-Markt gibt es 230 verschiedene Umweltzeichen. Es ist wichtig, Umweltaussagen und -zeichen auf Produkten vertrauen zu können. 

Der Vorschlag für eine neue EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher wurde in 2024 vom EU-Parlament mit einer Mehrheit von 467 Stimmen bei 65 Gegenstimmen angenommen. Als Nächstes muss sich der Europäische Rat darauf verständigen.

Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht schreibt im Juli 2023: "Greenwashing ist gefährlich. Es zerstört das Vertrauen in den Markt für nachhaltige Investitionen und schadet Anlegerinnen und Anlegern." Doch die im Jahr 2021 gestartete ESG Richtilinie wurde im Jahr 2022 stillgelegt.

In der Sustainable Finance Strategie 2023 schreibt die BaFin u.a, dass "sie ihr Instrumentarium ausschöpft, um Greenwashing zu verhindern: In der Produkt- und Marktaufsicht prüft die BaFin die Einhaltung von Transparenz- und Offenlegungspflichten zur ESG Wirkung (v.a. SFDR und Artikel 5 bis 7 Taxonomie-Verordnung). Bei der Wohlverhaltensaufsicht schaut die BaFin insbesondere auf die Umsetzung der Vertriebsvorgaben nach den Delegierten Verordnungen zur Insurance Distribution Directive bzw. zur MiFiD II, der zweiten europäischen Finanzmarktrichtlinie. Die Bilanzkontrolle der BaFin wird die Einhaltung der CSRD-Transparenzpflichten überwachen. Das angemessene Management von Transitions- und physischen Risiken und die diesbezügliche transparente Offenlegung adressiert die BaFin im Rahmen der Solvenzaufsicht (Säulen 1 und 2 in den Regelwerken für Banken- und Versicherer)."

Die Lüft wird somit dünner, auch im Immobiliensektor. Greenwashing bei Immobilien bzw. Immobilienfonds? Hausdurchsuchungen auf Geheiß von Frankfurter Staatsanwälten gab es bereits...