Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) hat ihr Zertifizierungssystem für Neubauten überarbeitet und wird den Kriterienkatalog bis Anfang April 2023 veröffentlichen. Im Vergleich zur bisherigen Variante wird es eine Verschlankung des Kriterienkatalogs geben. So gibt es beispielsweise eine Reduzierung von 37 auf künftig nur noch 29 Kriterien. Diese Vereinfachung wurde erreicht, indem Themen gezielt gebündelt und nicht mehr erforderliche Indikatoren gestrichen wurden. Um ein DGNB Zertifikat in der höchsten Auszeichnungsstufe Platin zu erhalten, müssen jedoch neue verpflichtende Mindestanforderungen erfüllt werden.

Bei allen Anpassungen des Zertifizierungssystems wurde darauf geachtet, die Anforderungen der EU-Taxonomie, des EU-Berichtsrahmens Level(s) sowie des QNG-Siegels, das im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude vergeben wird, mit einzubeziehen. Daher wird bei einer DGNB Zertifizierung kein zusätzlicher Dokumentationsaufwand entstehen, sondern das DGNB Zertifikat kann als Nachweis für nationale und internationale Vorgaben genutzt werden.

Während die genannten Mindestanforderungen für eine generelle Zertifizierbarkeit durch die DGNB maßgeblich sind, kommen weitere hinzu für all jene Projekte, die die höchstmögliche Bewertungsstufe Platin erreichen wollen. Für diese gilt zum Beispiel, dass sie die Klimaneutralität im Betrieb bereits bis spätestens 2030 erreicht haben müssen. Falls vorher ein Rückbau stattgefunden hat, muss diese Entscheidung nachvollziehbar begründet werden. Gewährleistet sein müssen zudem Mindestbeiträge zur Förderung der Biodiversität und zur Mobilitätswende. Außerdem dürfen Gebäude, die ein DGNB Zertifikat in Platin erhalten möchten, nicht auf schützenswertem Boden gebaut sein. Alternativ müssen sie eine Entsiegelung bzw. einen Netto-Null-Flächenverbrauch nachweisen.

Bisher waren DGNB-Zertifizierte Gebäude nicht zwingend Taxonomie-konform. Wir stellen als AIS Management das DGNB-Zertifikat der EU-Taxonomie gegenüber und bewerten die Mehraufwände. Um als taxonomiefähig eingestuft zu werden, muss eine Immobilie bestimmte Kriterien erfüllen, die sich auf Umwelt- und Sozialstandards beziehen, wie beispielsweise den Energieverbrauch, die Treibhausgasemissionen, die Wasser- und Abfallwirtschaft sowie die sozialen Auswirkungen auf die Umgebung. Die Einhaltung dieser Standards ist für Immobilieninvestoren und -entwickler von entscheidender Bedeutung, da taxonomiekonforme Immobilien in der Regel einfacher zu finanzieren sind, eine höhere Marktnachfrage und eine bessere Wertentwicklung aufweisen.