Impact
IMPACT - European Sustainability Reporting Rules
Freitag, 4. März 2022 | Virtual Online Event
Die EU-Kommission bereitet neue Regeln für ESG-Berichtsstandards vor, die von einer Gruppe namens Project Task Force on European Sustainability Reporting Standards (PTF-ESRS) der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) erarbeitet werden. Diese Regeln werden in die neue Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) eingehen.
Endlich kommt ein Standard für die ESG-Daten und die ersten Working Paper sind veröffentlicht. Dieses umfasst vier übergreifende Standards (Strategie und Geschäftsmodell, Nachhaltigkeit, Governance und Organisation, Wesentliche Nachhaltigkeitsauswirkungen, -risiken und -chancen, Definitionen für Politik, Ziele, Aktionspläne und Ressourcen), einen thematischer Standard (Klimawandel) und zwei konzeptionelle Leitlinien (Doppelte Wesentlichkeit; Merkmale der Informationsqualität).
Zu kompliziert? Eines ist klar, damit muss sich jeder befassen, der zukünftig unter diese Regulierung fällt und es werden mehr davon betroffen sein als jemals zuvor.
Die CSRD verpflichtet mehr als 50.000 Unternehmen in Europa, Nachhaltigkeitsinformationen gemäß diesen verbindlichen EU-Standards aufzubereiten, darüber zu berichten und eine doppelte Wesentlichkeitsprüfung durchzuführen. Sie erfordert das Sammeln von Belegen, die Bewertung und die Erklärung, warum Themen aus der Perspektive der Auswirkungen (Stakeholder) und/oder aus der finanziellen Perspektive wesentlich sind. Die Richtlinie zielt darauf ab den Geltungsbereich auf alle Großunternehmen und alle an geregelten Märkten notierten Unternehmen auszuweiten, die Prüfung (Assurance) der berichteten Informationen vorzuschreiben, detailliertere Anforderungen an die Berichterstattung einzuführen, eine Verpflichtung zur Berichterstattung vorzuschreiben und verlangt von den Unternehmen, die berichteten Informationen digital zu kennzeichnen, so dass sie maschinenlesbar sind und in die im Aktionsplan der Kapitalmarktunion vorgesehene europäische zentrale Anlaufstelle einfließen können. Diese Richtlinie enthält auch einen Zeitrahmen, und alle Daten aus dem Jahr 2023 müssen im Jahr 2024 gemeldet werden.
Ein dickes Brett, denn es bedeutet, dass die verwendeten Systeme Ende 2022 bereit sein sollten, damit einer Datenerfassung in 2023 nichts entgegensteht.
Sie wollen wissen, was in den ersten Working Papers steht, wie die Prüfung der Daten aufgesetzt werden wird und wie die Implementierung und Anwendung erfolgen kann? Dann schalten Sie ein, denn zwei Mitglieder der EFRAG-Group und ein globaler Asset Manager werden über Ziele und Inhalte berichten und über die Anwendung diskutieren.
Panelisten
Programm
09:00 – 09:05
CET
Introduction
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Susanne Eickermann-RiepeRICS
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09:05 – 09:15
CET
A first DRAFT to discuss - What can we expect from the new European Sustainability Reporting Rules?
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Prof. Alexander BassenUniversität Hamburg
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09:15 – 09:25
CET
The audit trail - What has to be prepared to make an audit on non-financial data happen?
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Hendrik FinkPwC
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09:25 – 09:35
CET
Ready to report - What are the risks and challenges to make investors happy?
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Jens BöhnleinCommerz Real
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09:35 – 09:55
CET
Panel Discussion
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Prof. Alexander BassenUniversität Hamburg
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Jens BöhnleinCommerz Real
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Hendrik FinkPwC
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09:55 – 10:00
CET
Closing words
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Susanne Eickermann-RiepeRICS
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Angemeldete Personen
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