Greenwashing im Visier – Was nach Umsetzung der EmpCo noch erlaubt ist

Schluss mit grüner Werbung?

Dienstag, 1. Dezember 2026, 08:00 – 09:00 | Online Event

Über das Event

Einleitung

In der Wirtschaft werden Umweltversprechen oft schnell mit Marketingbegriffen wie „öko“, „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „recycelbar“ verbunden. Nach der Umsetzung der EU-Regeln im Rahmen der EmpCo rückt das deutsche Wettbewerbs- und Verbraucherrecht stärker in den Fokus – und damit die Frage, was noch als zulässiger Green Claim gilt.

Ziele der Veranstaltung

Gemeinsam erläutern wir, wie Unternehmen ihre Aussagen zu Nachhaltigkeit und Umweltvorteilen rechtssicher planen, belegen und formulieren. Juristischer Input zu Greenwashing-Risiken trifft auf einen Blick in die Baupraxis: von Kommunikationskonzepten bis zur Dokumentation gegenüber Kundschaft, Investorinnen und Behörden. So wird aus bloßer Claims-Ästhetik ein belastbarer ESG-Auftritt.

Themenschwerpunkte

  • Wann sind Umweltlabel, Grenzwerte und Zukunftsversprechen rechtlich tragfähig?

  • Welche Nachweise braucht man für Werbeaussagen zu CO₂-Reduktion, Energieverbrauch und Lebenszyklus?

  • Wie wirken sich Vorgaben auf Ausschreibungen, Miet- und Vermarktungstexte sowie Projekt-ESG aus?

  • Welche Formulierungen vermeiden Haftungsfallen und passen zu Audit- und Zertifizierungsprozessen?